Präambel
Die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen sind ein verbindlicher Nutzungsvertrag zwischen einer Person, die unser Repository nutzt, um dort Software herunterzuladen (im nachfolgenden Nutzer) und der Stadtteilschule Blankenese, Frahmstraße 15 a/b, 22587 Hamburg (im nachfolgenden Stadtteilschule Blankenese/wir/uns/unser).
Im Falle einer Nutzung des Repositorys akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbestimmungen automatisch.
§1 Lizenzen
Die von uns bereitgestellten Softwarepakete enthalten in den meisten Fällen Komponenten Dritter. Mit dem Herunterladen unserer Softwarepakete erklären sie sich damit einverstanden, die Komponenten Dritter nur gemäß dessen Lizenzbestimmungen zu nutzen.
Unsere Eigenentwicklungen stehen, sofern nicht anders angegeben unter der MIT-Lizenz. Dazu zählen: Von uns selbst entwickelte Software, die opsi-Winstskripte aller unserer Softwarepakete und die von uns selbst geschriebenen Teile unserer Debianpakete.
§2 Freistellung
Der Nutzer des Repositorys bestätigt, dass die Stadtteilschule Blankenese von jeglichen Rechtsansprüchen, die durch Nutzung von Software aus unserem Repository entstehen können, freigestellt ist.
Der Nutzer des Repositorys erkennt an, dass die Stadtteilschule Blankenese nicht überprüft, ob der Nutzer zur Installation und Nutzung der Software von Drittanbietern berechtigt ist. Der Nutzer stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Software rechts- und lizenzgemäß genutzt wird.
§3 Updates
Die Weiterentwicklung unserer Softwarepakete geschieht auf freiwilliger Basis. Es besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen/Verbesserungen.
§4 Haftung
Der Nutzer stellt die Stadtteilschule Blankenese von jeglichen Ansprüchen, die durch die Nutzung des Repositorys und daraus resultierenden Schäden entstehen können. frei.
Insbesondere gilt dies für EDV-Systeme wie Server und Computer. Die Stadtteilschule Blankenese übernimmt keine Haftung für durch unsere Softwarepakete entstandenen Schäden.
Dem Nutzer wird nahe gelegt, von seinen EDV-Systemen regelmäßige Backups anzulegen, um eventuell entstandene Schäden reparieren zu können.
§5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.